Teilnahmebedingungen

Teilnehmen können deutschsprachige Autorinnen und Autoren, die nicht vor 1987 geboren sind.

Es können bis zu 12 Gedichte eingereicht werden.

Die eingereichten Gedichte dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht in Buchform in einem Verlag erschienen sein.

Die Rechte an den Texten liegen ausschließlich bei den Verfassern.

Es bleibt den Bewerbern überlassen, ob sie auf den einzelnen Gedichten ihren Namen vermerken.

Das Lektorat entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges darüber, welche Autorinnen und Autoren zum Wettbewerb eingeladen werden. Die ausgewählten Autorinnen und Autoren erhalten bis Ende 2020 eine Einladung. Absagen werden nicht verschickt.